BI gegen die B 66n

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Zahlen und Zitate aus der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Voller Titel der UVS: "Neubau der B 66n im Stadtgebiet von Bielefeld - Umweltverträglichkeitsstudie", Stand April 2001, Auftraggeber: Straßen.NRW - Niederlassung Bielefeld [Anmerkung: Hervorhebungen, sofern nicht anders angegeben, durch CW = Christian Welck]

Die Angaben haben nur vorläufigen Charakter, da an der UVS zur Zeit noch gearbeitet wird. Die Fertigstellung der UVS ist für Anfang des Jahres 2003 geplant.


1. ALLGEMEINES / PLANUNGSGRUNDLAGEN DER UVS

  1. Vorausgesetzer Sinn / Aufgabe der B 66n:

    "Die geplante B 66n soll die vorhandene B 66 [sc. Detmolder Straße, CW] ersetzen, um einerseits die Erreichbarkeit Bielefelds vom Kreis Lippe aus zu verbessern und um andererseits die von den Immissionen und sonstigen betriebsbedingten Beeinträchtigungen der [erg. von der, CW] vorhandenen B66 stark beeinträchtigten Stadtteile Bielefelds zu entlasten (vgl. Karte 2)." (UVS S.1)

    Letzte Beurteilung als "vordringlicher Bedarf" aus dem Jahr 1992 (= vor Fertigstellung des Anschlusses der B 61 [OWD] an die A 2 durch Eckendorfer Str. und Heeper Ostumgehung): "Für die B 66n wurde im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR / 1992) ,vordringlicher Bedarf' festgestellt." (UVS S.1)

  2. Gesamtlänge der geplanten Trasse: 6,18 km (UVS S. 43, 47 und öfter)

  3. Geplante Auf- und Abfahrten der B 66n sowie Brücken über Straßen

    "Bei allen Varianten sind folgende Verknüpfungen mit dem vorhandenen Straßennetz vorgesehen:

    "Folgende Straßen werden ohne Anschluß an die B 66n über- oder unterführt (Aufrechterhaltung der Verkehrsbedeutung):

  4. Geschätztes Verkehrsaufkommen auf der B 66n

    "Die verkehrliche Belastung der B 66n zwischen B 61 [sc. OWD, CW] und A 2 ist auf ca. 38.000 bis 48.000 Kfz / 24h für das Jahr 2010 prognostiziert (Verkehrsuntersuchung zum Neubau der B 66n im Gebiet der Stadt Bielefeld; IVV-Aachen, 2000)." (UVS S.1)

  5. Angenommene Ausführung der B 66n:

    "Den Entwürfen wurde aufgrund der Verkehrsbelastung der Regelquerschnitt RQ 26 zugrunde gelegt mit je 2 Richtungsfahrstreifen (3,50 m) getrennt durch Mittelstreifen mit Distanzschutz sowie beidseitigen Mehrzweckstreifen." (UVS S. 44)

2. UNTERSUCHTE ASPEKTE

  1. Aspekte der Raumordnung und Landschaftsplanung

    a) Unter Hinweis auf den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW, 1995):

    "Der LEP NRW stellt die unbebauten Bereiche des Stadtgebietes von Bielefeld teilweise als Freiraum dar. Für den Freiraum ist das Ziel definiert, dass er als ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Flora und Fauna zu erhalten ist.

    Für andere Funktionen darf er nur in Anspruch genommen werden, wenn Bedarf für eine bestimmte Nutzung besteht, die nicht innerhalb eines Siedlungsraumes oder durch den Ausbau vorhandener Infrastruktur möglich ist (vgl. LEP NRW, 1995)." (UVS S. 4)

    "Von besonderer Planungsrelevanz sind die siedlungsnahen Freiräume, die sich entlang des Lutterbaches bzw. entlang des Baderbaches befinden, da sie von der projektierten Trasse der B 66n gequert werden (...) Der Freiraum im Bereich Baderbach ist gemäß LEP NRW Erholungsgebiet. Für siedlungsnahe Erholungsgebiete ist das Ziel formuliert, dass sie für die täglichen Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung zu erhalten, zu sichern und weiter zu entwickeln sind." (UVS S. 4)

    b) Unter Hinweis auf den Landschaftsplan Bielefeld-Ost (rechtskräftige Fassung vom 3.6.1995):

    "Den Festsetzungen entsprechend liegen die Freiräume in den Bereichen Meyerbach, Baderbach und Mühlenbach weitgehend innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ,Ravensberger Hügelland'. Schutzzweck des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes ,Ravensberger Hügelland' ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Natur und Landschaft als natürliche Lebensgrundlage des abwechslungsreichen Landschaftsbildes mit gewässerführenden Talsystemen und anderen Landschaftelementen der zusammenhängenden, wenig bebauten Landschaftsräume sowie der Freiräume wegen ihrer besonderen Bedeutung für die ruhige Feierabend- und Wochenenderholung." (UVS S. 5-6)

  2. Analyse und Bewertung der Raumempfindlichkeit / Naturpotentiale

    Erläuterung zu den "Wertstufen" I - IV:

    Angesichts hoher Bebauung und Versiegelung des Bodens (Wertstufen I und II) sind unverbaute und bodenmäßig hochwertige Flächen (Wertstufe IV) im Stadtgebiet selten und für die Bodenfunktionen (Schadstoffilterung, Durchlüftung, biotisches Potenzial) besonders wichtig. Bei allen Untersuchungsergebnissen gilt:
    Wertstufe I (überbaute/versiegelte Gewerbeflächen) ist vom Naturpotenzial am geringwertigsten,
    Wertstufe IV (naturnahe Bereiche, Freiräume) ist dagegen am hochwertigsten.

    a) Boden

    "Aufgrund der großräumigen Überbauung bzw. Versiegelung von Boden im Bereich des Untersuchungsgebietes ist relativ naturnah anstehender Boden ohne nähere Charakterisierung als hochwertig einzuschätzen." (UVS S. 11)

    "Im Westen des Untersuchungsgebietes nehmen überbaute bzw. stark überformte Bereiche (Wertstufe I und II) den größten Flächenanteil ein.

    Die kleinflächigen und linearen Bereiche des Lutterbaches und des Mühlenbaches sind Wertstufe IV zuzuordnen." (UVS S. 14)

    "Die unverbauten und relativ naturnahen Bodenverhältnisse der Freiraumbereiche im Osten des Gebietes nahe des Baderbaches und des Meyerbaches sind ebenfalls Wertstufe IV zuzuordnen. Auch in diesem östlichen Teil des Untersuchungsgebietes sind hohe Flächenanteile der Wertstufe I ... vorhanden." (UVS S. 14)

    "Auffällig sind die Bereiche entlang der Bahnlinie, die zum einen aufgrund ihrer geringen Überbauung und zum anderen aufgrund relativ hochwertigen Parabraunerden, Gleye und Pseudogleye von überdurchschnittlicher bzw. von sehr hoher Bedeutung sind." (UVS S. 14)

    b) Wasserhaushalt

    "Die Bedeutung von Stillgewässern und Freiflächen für die Regulierung des Wasserhaushaltes wird anhand ihrer Größe und bei Freiflächen anhand ihrer Struktur ermessen. Bewaldete bzw. strukturreiche und bestockte Flächen haben aufgrund der Bodendurchwurzelung eine überdurchschnittliche Bedeutung für die Wasserrückhaltung und -speicherung.

    Von überdurchschnittlicher Bedeutung sind daher auch die Stauteiche an der Lutter sowie die Kleingewässer am Baderbach." (UVS S. 16)

    c) Klima / Lufthygiene

    "Aufgrund von Messungen seit Beginn der 80er Jahre wurde deutlich, daß die lufthygienischen Verhältnisse in Bielefeld vergleichbar mit denen durchschnittlicher Ruhrgebietsstädte sind. Als Hauptproblem der Luftreinhaltung stellen sich die KFZ-bedingten Immissionen, mit der Folge hoher sommerlichen Ozonkonzentrationen, dar." (UVS S. 16)

    "Frischluft entsteht über Offenlandbereichen sowie in Wäldern (Frischluftproduzenten). Über Freiräume (Frischluftbahnen) kann Frischluft vom Entstehungsort in besiedelte Bereiche gelangen ... Die Frischluftzufuhr bzw. der damit verbundenen Luftaustausch ist insbesondere für den aufgeheizten bzw. von Schadstoffen beeinträchtigten Siedlungsbereich von großer Bedeutung.

    Für das Untersuchungsgebiet sind hier die Kaltluftströme zu nennen, die sich in nördliche Richtung entlang des Baderbachs sowie in nordöstlicher Richtung entlang der Lutter im östlichen Stadtgebiet ausbreiten ... Alle Freiräume und Grünzüge nehmen mehr oder weniger frischluftproduzierende bzw. frischluftleitende Funktionen wahr und sind folglich in Bezug auf die Luft- und Klimaverhältnisse von hoher Qualität." (UVS S. 20)

    "Großflächig überdurchschnittliche Bereiche (Wertstufe III) stellen die Freiflächen entlang der Bahnlinie dar ... Im Osten werden die Freiflächen aufgrund ihrer kaltluftproduzierenden und ausgleichenden Wirkung weiträumig in Wertstufe IV eingestuft. Ebenfalls in diese Stufe fallen die strukturreichen Freiflächen entlang der Bachläufe (Luftfeuchte, Klimaausgleich)." (UVS S. 21)

    d) Tierwelt / Pflanzenwelt

    "Das Untersuchungsgebiet ist geprägt von weiträumiger Bebauung... Die bebaute Fläche ist zum einen durch landwirtschaftliche Bereiche bzw. Brachen und zum anderen durch Parks, Grünzüge oder Friedhöfe gegliedert. Diese Bereiche stellen innerhalb des Untersuchungsgebietes ein relativ gut vernetztes Gefüge dar.

    Die im wesentlichen von Südwest nach Nordost gerichteten Vernetzungslinien werden innerhalb des Untersuchungsgebietes (Kernbereich) durch die Gehölzstruktur entlang des Bahnkörpers miteinander verbunden.

    Teilweise reicht der Verbund von Freiräumen vom Teutoburger Wald im Süden bis zu den Freiflächen im Norden der Stadt." (UVS S. 22)

    "In Teilbereichen sind besonders schutzwürdige bzw. geschützte Biotope gemäß LÖBF-Biotopkataster zu verzeichnen sowie die Naturschutzgebiete ,Auf dem Kort' und Feuchtgebiet bei ,Meyer zu Stieghorst'." (UVS S. 22)

    "Bereiche mit rechtlichem Schutzstatus werden gemäß dem Landschaftsplan abgegrenzt.(...) Das Naturschutzgebiet ,Auf dem Kort', das sich zu einem Teilbereich innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet, ist folglich von sehr hoher Bedeutung." (UVS S. 23)

    "Seltene, strukturreiche und/oder relativ naturnahe Bereiche sind besonders in diesem städtischen und überprägten Bereich von hoher Bedeutung als Rückzugs- und Lebensraum für die Pflanzen und Tierwelt." (UVS S. 23)

    "Frei- und Grünflächen sind nicht allein aufgrund ihrer Ausstattung einzustufen, vielmehr ist ihre räumliche Zuordnung zu wertvollen Strukturen zu berücksichtigen. (...)

    Der Bereich entlang des Baderbaches stellt eine bedeutende, zu sichernde Biotopverbundachse dar (...). Weitere bedeutende Verbundachsen sind die Bachauen von Lutter und Stieghorster Bach... ." (UVS S. 23)

    "Aufgrund der städtischen Verhältnisse sind weitgehend überprägte, beunruhigte Bereiche vorzufinden (Wertstufe I und II).

    Hochwertige Bereiche (Wertstufe IV) befinden sich in erster Linie entlang der Bachläufe, die das Untersuchungsgebiet linear queren sowie entlang der Bahnlinie (Vorhandensein von Rote-Liste-Arten, Strukturreichtum). Da diese Bereiche relativ kleinflächig sind, ist insbesondere ihre Vernetzungsfunktion und ihr momentaner Biotopverbund als besondere Wertigkeit herauszustellen." (UVS S. 25)

    "Faunistisch stellen sich die Bereiche Mühlenbach und Baderbach sowie dazwischenliegende Räume als besonders hochwertig dar." (UVS S. 25)

  3. Stadtfunktionen und Stadtgestalt

    "Eine Sonderstellung nimmt der Grünzug Lutter ein, der zum einen Funktionen von innerstädtischen Parkanlagen übernimmt (in Teilbereichen hohe Ausstattung, hohe Aufenthaltsqualität, Erholungsraum im unmittelbaren Wohnumfeld) und andererseits eine wichtige fußläufige bzw. fahrradbezogene Verbindung verschiedener Stadtteile sowie Stadtrandquartiere mit der Innenstadt darstellt. Diese Park- und Verbindungsfunktionen stellen das wesentliche Charakteristikum dieses Grünzuges, der sehr gut mit Fahrrad- und Fußwegen ausgestattet ist, dar." (UVS S. 32)

    "Das Vorhandensein von Lärm und Schadstoffen schlägt sich unmittelbar auf die Wohnqualität bzw. Erholungsqualität eines bestimmten Raumes nieder. (...)

    Sehr hohe Empfindlichkeit weisen überwiegend wohnlich genutzte Bereiche, Kleingartenanlagen, Freizeitanlagen (sportliche Betätigung im Freien), Grünzüge (Erholungsqualität hängt maßgeblich von dem Vorhandensein von Ruhe ab), Friedhöfe sowie Krankenhäuser auf." (UVS S. 33)

    "Die Wohnfunktion wird durch ein Blickfeld, das aus einem alten Gehölzbestand besteht oder durch weite Aussicht übe Ackerfluren gekennzeichnet wird, positiv beeinflußt (Stichwort ,Wohnen im Grünen'). Hinzu kommen funktionale Bezüge (Feierabendgestaltung oder Kinderspiel im Freiraum) und klimatische Aspekte (kühle, frische Luft). (..) Beispiel für die sehr hohe Leistungsfähigkeit diesbezüglich ist der Grünzug Lutter, von überdurchschnittlicher Bedeutung sind die landwirtschaftlich genutzten Freiräume im Osten des Gebietes (Stadtviertel Stieghorst)." (UVS S. 34)

    "Im Kerngebiet befinden sich die Bereiche der Wertstufe IV [höchste Wertigkeit, CW] hinsichtlich der Stadtfunktionen Wohnen / Wohnumfeld / Erholung im Raum Lutter bis Mühlenbach. Ein weiterer Schwerpunkt befindet sich im Osten des Gebietes bei Stieghorst und Hillegossen." (UVS S. 36)

    Kriterium "Städtebauliche Ordnung / Gliederungs- und Orientierungsfunktion"
    "Die Abfolge der Grünflächen (Grünzug Lutter, Freiraum Mühlenbach und Baderbach) prägen und gliedern die Stadt Bielefeld und tragen zur Erleichterung der Orientierung im Stadtgebiet bei. Sie sind bezüglich dieses Kriteriums von überdurchschnittlicher Bedeutung." (UVS S. 39)
    Kriterium "Strukturreichtum / Natürlichkeit / Eigenart / Erlebniswert"
    "Insbesondere unverwechselbare Bereich wie beispielsweise der Grünzug Lutter und der naturnahe, gewundene Bachlauf mit Auenbereich des Baderbaches sind Erlebnisräume, die für das Landschaftsbild von höchster Qualität und von sehr hoher Bedeutung für das Stadtgefüge sind." (UVS S. 39)

    "Im Kerngebiet befinden sich die hochwertigsten Bereiche (Stufe IV) mit den Freiräumen von Lutterbach, Mühlenbach und Baderbach relativ großflächig in der Mitte des Untersuchungsgebietes." (UVS S. 40)

3. Ergebnisse der UVS

unter Berücksichtigung der Punkte I. (Aspekte der Raumordnung und Landschaftsplanung), II. (Analyse und Bewertung der Raumempfindlichkeit / Naturpotentiale) und III. (Stadtfunktionen und Stadtgestalt)
  1. Allgemein

    "Die Überlagerung [der Wertigkeiten der Naturpotentiale und sonstiger Flächenpotentiale, CW] führt weiträumig zu hochwertigen Bereichen, die in erster Linie durch die Empfindlichkeiten der Funktionen Wohnen / Wohnumfeld / Erholung hervorgerufen werden." (UVS S. 42)

    "IM BEREICH DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES ZEICHNET SICH KEIN RELATIV KONFLIKTARMER KORRIDOR AB. ES IST FOLGLICH KEINE EMPFEHLUNG ZU EINER TRASSENFÜHRUNG ABZULEITEN. (UVS S. 42, Hervorhebung im Text)

    "Wenn trotzdem die Notwendigkeit zum Bau der Bundesstraße besteht, müssen im weiteren Planungsverlauf Möglichkeiten ermittelt werden, Auswirkungen möglichst gering zu halten." (UVS S. 42)

  2. Zusammenfassende Darstellung projektbedingter Auswirkungen und Risiken

    Anlagebedingte Auswirkungen:
    Betriebsbedingte Auswirkungen
    Das Ausmaß der Beeinträchtigung wird durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen (..) bestimmt. Dieses hat insbesondere zur Folge: Abgas- und Staubimmissionen (Schadstoffanreicherung im Boden / Vegetation und Tieren; dirkete und indirekte Aufnahme durch Pflanzen, Tiere und den Menschen) Lärm (Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens, z.B. Stress, und der Wohn- und Erholungsfunktion) Verunreinigung durch Abwasser, Betriebsstoffe, Reifenabrieb etc. (Schädigung der Flora und Fauna in den Vorflutern, Minderung der Gewässergüte; Kontamination von Boden und Pflanzen; potentielle Beeinträchtigung der Grundwasserqualität) Salzhaltige(s) Spritz- / Sprühwasser und -stäube (u.a. Minderung der Qualität angrnezender Oberflächengewässer; Zerstörung des Bodengefüges; Schädigung von Flora und Fauna) Verkehrsfluss (u.a. Visuelle Störung des Stadtraumes (Unruhe, Lichteffekte), dadruch Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktion; Tierverluste durch Unfalltod) Verkehrsverlagerung (u.a. potentielle Zunahme des Verkehrsaufkommens auf Straßen mit zukünftiger Zubringerfunktion)" (UVS S. 52)

    Empfohlene Gegenmaßnahmen: Lärmschutzeinrichtungen (Wand, Wall) einschließlich Bepflanzung, Trassierung als abgedeckter Trog statt in Einschnittslag; Geschwindigkeitsbegrenzung; reduzierte Verwendung von Streusalzen; Ordnungsgemäßer Betrieb der Abwasserrückhaltevorrichtungen. (s. UVS S. 53)

  3. Auswirkungen und Risiken in einzelnen Bereichen

    a) Böden / Bodenfunktionen

    "Die Gesamtflächeninanspruchnahme für Straßenflächen, Auftrags- und Einschnittsböschungen ... umfaßt ca. 20,4 ha (...). Die Flächeninanspruchnahme durch Brückenbauwerke B 66n der untersuchten Varianten I-IV umfasst ca. 0,9 ha." (UVS S. 47)

    "Der Verlust von Böden bzw. eine Beeinträchtigung vorhandener bedeutender Bodenfunktionen (v.a. Speicher- und Reglerfunktionen, natürliche Ertragsfunktionen, Funktionen als Vegetationsstandort und Lebensraum) führt als Folge von anlagebedingter Flächinanspruchnahme bei allen untersuchten Varianten zu nachhaltigen, nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen." (UVS S. 57, Fettschrift dort)

    b) Luft / Klimahygiene

    "Es zeigt sich, daß nachhaltige, nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch den anlagebedingten Verlust von innerstädtischen Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftentstehung sowie von Waldbestand mit ausgewiesener Immisionsschutzfunktion durch alle untersuchten Varianten zu erwarten sind." (UVS S. 66, Fettschrift dort)

    "Eine Beeinträchtigung von Kaltluftentstehungsflächen seitlich angrenzend an die Trasse (Randzone 0 - 50 m) kann bei allen untersuchten Varianten als Sekundärwirkung durch kleinklimatische Standortveränderungen und betriebsbedingte Schadstoffimmissionen auftreten." (UVS S. 66, Fettschrift dort)

    "Bei Einschnittslagen können Randeffekte (Schadstoffimmissionen, trassennahe Reliefveränderung mit Einfluß auf Wind- und Temperaturverhältnisse) vergleichsweise stärker eingeschränkt werden als bei den Bauabschnitten in Gleichlage und Dammlage." (UVS S. 66, Fettschrift dort)

    "Insgesamt wird die Führung der Trasse im Einschnitt (...) am stärksten zur Verminderung klimatischer Beeinträchtigungen beitragen." (UVS S. 67)

    c) Tiere und Pflanzen

    "Die geplante Querung des Baderbaches führt ... bei allen untersuchten Varianten zu nicht vermeidbaren und nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen i.S. des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen." (UVS S. 71)

    "Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß alle untersuchten Varianten nachhaltige, nicht vermeidbare Beeinträchtigungen von Biotopen mit hervorgehobenen Lebensraumfunktionen (durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme und Randeffekte) nach sich ziehen." (UVS S. 71, Fettschrift dort)

    d) Naturgüter und Sachgüter

    "Als wesentliche Beeinträchtigung ist die Verdrängung derzeitiger Nutzungen durch den Straßenneubau zu bewerten. ... Entschädigungsansprüche seitens der betroffenen Flächeneigentümer bzw. Bewirtschafter sind im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens zu regeln." (UVS S. 78)

    "Im Falle aller untersuchter Varianten müssen nach dem aktuellen Planungsstand ca. 32 einzelne Wohngebäude sowie ca. 10 gewerblich genutzte Gebäude beseitigt werden." (UVS S. 78)

    e) Stadtfunktionen (Wohnen / Wohnumfeld / Erholung)

    "Bei Beurteilung der ... Lärmimmissionen wird vorausgesetzt, daß die gesetzlich vorgesehenen Lärmgrenzwerte durch entsprechende Lärmschutzvorkehrungen eingehalten werden. Dennoch verbleiben i.d.R. Beeinträchtigungen der Wohnqualität und zwar insbesondere für das unmittelbare Wohnumfeld (Balkon, Terasse, angrenzende Freiräume. (...) Bei einem Abstand der Wohnbereiche von bis zu 100 m zur offenen Trasse wird von einer erhöhten Konfliktintensität ausgegangen." (UVS S. 81)

    "Zentraler Konfliktpunkt der Neubaumaßnahme im Zusammenhang mit Wohnfunktionen ist die Querung des Lutter-Grünzuges. Dieser hat (neben seiner stadtbildgliedernden Bedeutung) eine herausragende Funktion für die Erholung in der Stadt und somit auch als erweitertes Wohnumfeld. Da alle Varianten eine Trassierung in Hochlage vorsehen, kommt es hier zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität" (UVS S. 81)

    f) Stadtgestalt (Stadtbild / Landschaftsbild / Kulturelles Erbe)

    "Die Führung der Gradiente auf Höhe der Bahntrasse führt abschnittweise zu nachhaltigen Veränderungen des Stadtbildes, welche über den nahen Sichtbereich hinausreichen. Durch die geplanten Lärmschutzwände können zusätzliche optische Barrierewirkungen hervorgerufen werden, die eine Beeinträchtigung des Stadtlandschaftsbildes weiter verstärken." (UVS S. 89, Fettschrift im Text)

    "Deutliche Konfliktpunkte stellen ... Beeinträchtigungen von trassenangrenzenden Bereichen mit besonderer Wohnumfeldfunktion dar (Wohngebiet, Grünzug, Siedlungsflächen mit hoher Gestaltqualität), in denen eine optische Riegelwirkung bzw. Verschattungseffekte trassennaher Flächen durch das Straßenbauwerk zu erwarten sind. In verschiedenen Bauabschnitten wird eine geplante Gesamthöhe der Trasse über Gelände einschließlich Lärmschutzwand zwischen 8 m und 11 m erreicht.

    "Zentraler Konfliktpunkt stellt bei allen untersuchten Varianten die Querung der Lutteraue dar, mit einer geplanten Höhe des Straßenbauwerkes einschließlich Lärmschutzwand von ca. 10 bis 11 m über Gelände." (UVS S. 90, Fettschrift im Text)

    "Ansonsten sind Beeinträchtigungen südwestlich der Neubautrasse insbesondere bei Wohn- und Grünflächen der vorgenannten Bereiche, im Abstand von 0 bis 50 m angrenzend an die Trasse zu erwarten." (UVS S. 90, Fettschrift im Text)

    Eine Gesamtbauhöhe des Bauwerkes bis zu 10 m hat eine "optische Wirkzone von bis zu 200 m" (zitiert aus UVS S. 90)


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