vielen Dank für Ihre Mail vom 19.02.2002, in der Sie sich kritisch mit der geplanten Straßenbaumaßnahme im Zuge der B 66n im Stadtgebiet Bielefeld auseinandersetzen.
Wie Sie zutreffend feststellen, geht die Planung der B 66n bereits bis in die späten 70er Jahre zurück. Ziel der Planung war es, die bestehende B 66 zu entlasten und den Verkehrsfluss im Bereich der Stadt Bielefeld insgesamt zu verbessern.
Bereits im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen im Jahre 1985 hat der Bund die Straßenbaulast für den Streckenabschnitt zwischen Hillegossen und der L 778 (Heeper Straße) übernommen.
Diese Baulastübernahme stand allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Bielefeld den Lückenschluss zwi schen der Heeper Straße und dem Ostwestfalendamm (B 61) mit gleicher Streckencharakteristik in eigener Zuständigkeit herstellt. Unter diesen Rahmenbedingungen wurde diese Maßnahme im Jahr 1992 in den Vordringlichen Bedarf des derzeit noch gültigen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen übernommen.
Aufgrund dieser vorrangigen Dringlichkeitseinstufung hat die Straßenbauverwaltung
des Landes Nordrhein-Westfalen erste Überlegungen über mögliche
Trassenführungen angestellt. Auf der Grundlage einer bereits abgeschlossenen
Umweltverträglichkeitsstudie soll nunmehr die technische Planung weitergeführt werden.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wird derzeit der Bundesverkehrswegeplan überarbeitet und damit der noch geltende Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen fortgeschrieben. Neben zahlreichen anderen Maßnahmen wird in diesem Zusammenhang auch die B 66n in Bielefeld einem bundeseinheitlichen Bewertungsverfahren unterzogen und einer Dringlichkeitsstufe zugeordnet.
Erst wenn das Bewertungsverfahren abgeschlossen ist und der Deutsche Bundestag
seine Entscheidung hinsichtlich der Dringlichkeit von Einzelprojekten in einem neuen Bedarfsplan
getroffen hat, lassen sich verbindliche Angaben zu einer möglichen Realisierung machen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ullrich